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Präambel
01. Allgemeines/Geltungsbereich
02. Dienstleistungen
03. Begründung der Mitgliedschaft
04. Dauer der Mitgliedschaft
05. Absage/Abbruch der Veranstaltung durch die Eventveranstalterin
06. Keine Event-Einladungen durch singels-event
07. Rückbestätigung des Mitglieds auf eine Event-Einladung
08. Verpasste Event-Teilnahme trotz Anmeldung
09. Leistung und Fälligkeit des Teilnahmebeitrags
10. Kündigung
11. Matching
12. Event
13. Haftung
14. Datenverarbeitungsklausel
15. Allgemeines
16. Schlussbestimmungen
Präambel
singles-event vermittelt zwischenmenschliche Kontakte im Rahmen des Mitgliederbestandes via organisierte Events. Sie stellt die softwaretechnischen Voraussetzungen zur Verfügung, um im Vermittlungswege Menschen mit ähnlichen Interessen, Neigungen und Vorstellungen an dafür organisierten Events zusammenzubringen. Vermittlungswilligen bietet sie eine Mitgliedschaft an. Die jeweiligen Daten der Kandidaten gleicht sie miteinander ab, um über die Feststellung von Gemeinsamkeiten zueinander passende Menschen an Events einzuladen, wo sie sich persönlich kennen lernen. Die Vermittlungsversuche der Eventveranstalterin beschränken sich auf den jeweiligen Mitgliederbestand. Ein Anspruch auf einen Mindestbestand an Mitgliedern eines Geschlechts besteht nicht. Die Eventveranstalterin bietet lediglich eine Dienstleistung an. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in erster Linie von den persönlichen Eigenschaften des jeweiligen Kandidaten ab.
1. Allgemeines/Geltungsbereich
Mit dem Ausfüllen des Fragebogens akzeptiert der Kunde (nachfolgend Mitglied genannt) die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der singles-event Bachmann (im folgenden generell Eventveranstalterin genannt) als für ihn verbindlich und gültig vereinbart. Anders lautende Vereinbarungen sind nur schriftlich und mit den Unterschriften sowohl von der Eventveranstalterin wie auch der/des Mitgliedes gültig. Der Vertrag kommt mit Buchungsbestätigung per E-mail oder mit Bezahlung der Teilnahmegebühr durch das Mitglied zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf dieser Webseite und/oder den Angaben auf der Event-Einladung.
2. Dienstleistungen
Die Eventveranstalterin erbringt für Veranstaltungen in der Regel folgende Leistungen (kann bei Spezialevents abweichen):
- Planung, Konzept und Organisation der Veranstaltung
- Rekognoszieren und Ausarbeiten des Detailkonzeptes
- Administration der Teilnehmenden
- Eventbezogene Vorbereitung vor Ort am Tag der Leistungserbringung
- Transport, Bereitstellung oder Organisation von Material/Infrastruktur gemäss Eventprogramm
- Einkauf, Transport und Bereitstellen oder Organisation von Lebensmitteln / Getränken gemäss Eventprogramm
- Durchführung oder Organisation des Events vor Ort gemäss der Beschreibung auf dieser Webseite
3. Begründung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Ausfüllen des Fragebogens auf der Webseite der Eventveranstalterin sowie mit der Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die vermittlungswillige Person. Die Eventveranstalterin behält sich vor, Mitgliedsanträge abzulehnen.
4. Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird auf eine unbegrenzte Vertragsdauer abgeschlossen. Sollte das Mitglied nicht mehr an den Matchings teilnehmen wollen, so hat es die Möglichkeit, seine Daten zu deaktivieren. Im Gegenzug kann jedes Mitglied die deaktivierten Daten wieder neu aktivieren oder bei Bedarf abändern. Dazu stellt die Eventveranstalterin die softwaretechnischen Voraussetzungen zur Verfügung.
5. Absage/Abbruch der Veranstaltung durch die Eventveranstalterin
Sollten die Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Veranstaltung/Aktivitäten vorgängig erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann die Eventveranstalterin oder Personen und Unternehmen, welche in ihrem Auftrag arbeiten, die Veranstaltung/Aktivitäten absagen bzw. abbrechen. Kann kein Ersatzdatum für die Veranstaltung gefunden werden erstattet die Eventveranstalterin den Teilnehmenden ihre Teilnahmegebühr zurück. Wird eine Veranstaltung/Aktivität aus denselben Gründen erst während der Durchführung abgebrochen, wird den Teilnehmenden der anteilige Rechnungsbetrag zurückerstattet. Die Eventveranstalterin übernimmt keine Kosten, die Teilnehmenden durch Absagen oder Abbruch der Veranstaltung entstehen.
6. Keine Event-Einladungen durch singels-event
Die Eventveranstalterin wird bemüht sein, das Mitglied schnellstmöglich an einen Event einzuladen. Sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Sollte die Eventveranstalterin auch nach längerer Zeit, seit der Einschreibung des Mitgliedes, diesem keine Eventeinladung übermitteln, so ist das Mitglied zu keinerlei Forderungen gegenüber der Eventveranstalterin berechtigt.
7. Rückbestätigung des Mitglieds auf eine Event-Einladung
Antwortet das Mitglied nicht auf eine Event-Einladung durch die Eventveranstalterin innerhalb von 48 Stunden, so kommt dies einer Absage durch das Mitglied gleich.
8. Verpasste Event-Teilnahme trotz Anmeldung
Wenn das Mitglied eine Event-Einladung angenommen hat, jedoch nicht am Event erscheint oder sich abmeldet, so wird die Eventveranstalterin versuchen, kurzfristig ein anderes Mitglied an dieser Stelle einzusetzen. Gelingt ihr das nicht, so hat das Mitglied kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
9. Leistung und Fälligkeit des Teilnahmebeitrags
Der jeweilige Vermittlungswillige leistet die auf der Webseite publizierte Teilnahmegebühr bei Annahme der Event-Einladung. Die Vertrag zur Eventteilnahme wird erst wirksam, wenn der Betrag bei der rechnungsstellenden Gesellschaft ohne Möglichkeit der Rückforderung eingegangen ist. Einmal getätigte Kreditkartenzahlungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach den jeweils aktuell gültigen Beitragssätzen der Eventveranstalterin. Die aktuellen Beitragssätze sind jeweils auf der Webseite der Veranstalterin publiziert.
10. Kündigung
Die Mitgliedschaft kann nicht willkürlich gekündigt werden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Matching
Die durch die Eventveranstalterin durchgeführten Matchings dienen dem Zweck, zueinander passende TeilnehmerInnen, zu Gruppen zusammen zu stellen und an Events einzuladen. Dabei übernimmt die Eventveranstalterin keinerlei Haftung sowohl für die Korrektheit der von Mitgliedern gemachten Angaben als auch dafür, dass die Teilnehmer in allen Punkten übereinstimmen.
12 Event
Sollte sich ein(e) EventteilnehmerIn nicht an die, durch die Eventveranstalterin bestimmten Verhaltensregeln halten, oder andere Teilnehmende durch sein/ihr Verhalten behelligen, so ist die Eventveranstalterin jederzeit berechtigt, die fehlbare Person aus dem Event zu verweisen. Der Vergütungsanspruch der Eventveranstalterin bleibt bestehen. Die Verhaltensregeln sind integrierender Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.
13 Haftung
Die Eventveranstalterin stellt Kontaktmöglichkeiten im Rahmen des Mitgliederbestandes her. Eine persönliche Prüfung und Auswahl der Mitglieder kann nicht erfolgen. Jegliche Haftung ausserhalb unserer Tätigkeit als Eventanbieterin ist ausgeschlossen.
14 Datenverarbeitungsklausel
Das Mitglied willigt ein, dass die Eventveranstalterin die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sowie die während der Dauer und mit Beendigung der Mitgliedschaft anfallenden Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt, um die Verwaltung der Mitgliedschaft und die Vermittlung zu ermöglichen. Die Eventveranstalterin übermittelt nur den Vornamen des Mitglieds. Diese Daten werden nur an andere vermittlungswillige Mitglieder übermittelt.
15 Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Arlesheim, BL.
16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.
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